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Buchungs- und Zahllungsbedingungen An- und Abreise:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verehrter Übernachtungsgast, diese Übernachtungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Übernachtenden und uns, der Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH, Geschäftsbereich Übernachtung. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Übernachtungsbedingungen an.

1. Leistungen / Preise

Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die im Katalog angegebenen Leistungen / Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.

2. Anmeldung / Zahlung

Die Übernachtungsanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Übernachtungsvertrages. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Übernachtungsvertrag kommt mit der Übernachtungsbestätigung der Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH zustande. Die Zahlung des Reisepreises hat spätestens nach Rechnungserstellung zu erfolgen.

3. Rücktritt

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Übernachtungsbeginn von der Buchung zurücktreten, dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Die Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH kann als Ersatz für getroffene Übernachtungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten - unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten - Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Übernachtungspreises):

·         bis zum 31. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 10 %, mindestens EURO 15,00

·         bis zum 21. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 20 %

·         bis zum 11. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 40 %

·         bis zum 3. Tag vor Reise/Übernachtungsantritt 80 %

·         danach 90 %

Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %.

Rücktritt durch die Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH

Die Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH kann bis drei Wochen vor Antritt von der Buchung zurücktreten.

 

4. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeigen

Der Übernachtende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Veranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Übernachtende sich zunächst an den Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen so ist die Geschäftsleitung zu verständigen. Wir helfen gerne. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein oder nachträglich, so sind auch wir nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Übernachtenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Übernachtung nach § 651 e BGB voraus, daß dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Übernachtenden gerechtfertigt ist.

5. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende bei der Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsmeldung gehemmt.

6. Schadensersatzpflicht

Für etwaige Schäden aller Art, die der übernachtende Gast verschuldet, ist der Gast schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für etwaige Forderungen bei Schäden, die ein Weitervermieten in der Folgezeit für das angemietete Zimmer unmöglich machen.
( z.B. Rauchen in einem Nichtraucherzimmer, Beschädigungen des Inventars - bis zum Datum der Wiedervermietbarkeit des Zimmers )

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München

8. Veranstalter

Hotel Bellevue
Waitz-Herfert-Hotelbetrieb GmbH
Hirschbergstraße 22
83707 Bad Wiessee

Telefon: + 49 (0) 80 22 - 66 49 0
Telefax: + 49 (0) 80 22 - 66 49 49

E-Mail: info@bellevue-badwiessee.de
Web: www.hotel-bellevue-badwiessee.de